Qualitätssicherung

Transparenz und eindeutige Regeln

Die hohe Qualität selbstständiger Betreuungsdienstleistungen ruht auf mehreren Säulen: Abgesehen von den in einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit geregelten „Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung“ bürgen vor allem eine transparente Leistungsvereinbarung und die umfassende Dokumentation der Arbeit für höchste Verlässlichkeit und Sicherheit. Die Grundlage der Tätigkeit selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer bildet dabei ein schriftlicher Betreuungsvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Der Vertrag enthält auch Handlungsrichtlinien für Alltag und Notfall, etwa für den Fall einer Verschlechterung des Zustands eines Kunden oder einer Kundin.

Achtung: Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer unterliegen der Verpflichtung zu absoluter Verschwiegenheit.

Dokumentation und Haushaltsbuch

Die häufig angebotene schriftliche Dokumentation der Leistungen verbürgt die Nachvollziehbarkeit der Betreuungstätigkeit und garantiert zudem einen reibungslosen Übergang beim Wechsel der Betreuung. Die verpflichtende Führung eines Haushaltsbuchs schließlich gewährleistet absolute finanzielle Transparenz. Neben einer Reihe weiterer Verpflichtungen unterliegen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer selbstverständlich auch einer strengen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die persönlichen Verhältnisse ihrer Kundinnen und Kunden.

Klare Regelungen bei Pflege

Speziell die Abgrenzung zu pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten sorgt für eine klare Kompetenzverteilung, wobei selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer definierte pflegerische Tätigkeiten, solange keine medizinischen Gründe dagegen vorliegen, auch ohne Aufsicht, bestimmte ärztliche Tätigkeiten wie die Verabreichung von Arzneimitteln, das Anlegen von Verbänden und das Verabreichen von Insulin- oder blutgerinnungshemmenden Injektionen jedoch nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal durchführen dürfen. Auch in diesem Bereich leistet das Back-up durch professionelle Vermittlungsunternehmen mit ihrem umfassenden Know-how einen wertvollen Beitrag zur hohen Qualität selbstständiger Betreuungsdienstleistungen.