ÖQZ Folder
ÖQZ 24 - Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung
INFOBLATT PERSONENBETREUUNG
Februar 2023
Was dürfen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tun?
Information für Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung
Förderrichtlinie
Erstzertifizierung österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24)
ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER ERSTZERTIFIZIERUNG
des österreichischen Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24)
Bestätigungsschreiben
für den Antrag auf Förderung der Erstzertifizierung
Betreuungsvertrag
Vertrag zwischen selbständiger PersonenbetreuerIn und KlientIn
(Stand: 02/2020)
Beilagen ./B1 und ./B2
zum Betreuungsvertrag, B1/ ergänzende Pflichtenaufstellung, B2/ Erforderlichkeit medizinischer Anordnungen
(Stand: 02/2020)
Organisationsvertrag und Variante ÖQZ Richtlinien
Vertrag zwischen selbständiger PersonenbetreuerIn und Vermittlungsagentur
(Stand: 02/2020)
Beilage ./O1 und Variante ÖQZ Richtlinien
zum Organisationsvertrag (ergänzende Pflichtenaufstellung)
(Stand: 02/2020)
Beilage ./O2 und Variante ÖQZ Richtlinien
zum Organisationsvertrag (Datenschutzerklärung Betreuungsunternehmen)
(Stand: 02/2020)
Beilage ./O3 und Variante ÖQZ Richtlinien
zum Organisationsvertrag (Datenschutzerklärung Vermittlungsunternehmen)
(Stand: 02/2020)
Beilage ./04 und Variante ÖQZ Richtlinien
Beilage zum Organisationsvertrag 4 (ÖQZ-24). Schriftliche Information entsprechend Punkt 1.2.1 der ÖQZ-24 Richtlinie
(Stand 02/2020)
Vermittlungsvertrag
Vertrag zwischen Vermittlungsagentur und KlientIn
(Stand: 02/2020)
Beilage./V1 und Variante ÖQZ Richtlinien
zum Vermittlungsvertrag (Ergänzende Pflichtenaufstellung)
(Stand: 02/2020)
Beilage V2 und Variante ÖQZ Richtlinien
zum Vermittlungsvertrag, Widerrufsformular
(Stand: 02/2020)
Vollmacht
Vollmacht
(Stand: 01/2019)
Meldezettel
Melden Sie beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat Ihren Wohnsitz in Österreich an.
ANMELDEGESCHEINIGUNG FÜR EWR-BÜRGER
Spätestens nach Ablauf von 4 Monaten nach Ihrer Niederlassung in Österreich müssen Sie sich bei der Bezirks-verwaltungs-Behörde anmelden. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Ansuchen Zuschuss
Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses für die 24-Stunden-Betreuung
NOTFALLPLAN
Vorgehen im Notfall
Wichtige Telefonnummer
Wichtige Kontakte
Informationspflichten
(Stand: 10/2019)
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