COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Corona-Unternehmenshilfen - WKO.at
Überblick über die staatlichen und branchenübergreifenden Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen.
EINREISEBESTIMMUNGEN NACH ÖSTERREICH (AB 25.12.2021)
Grundregel für die Einreise nach Österreich:
2G+: Impf- oder Genesungsnachweis + negativer PCR-Test (max. 72h gültig ab Probenahme)
Liegt bei Einreise kein negativer PCR-Test vor: Registrierungspflicht über das Pre-Travel-Clearance Einreiseformular + unverzüglich eine 10-tägige Quarantäne anzutreten, wobei eine jederzeitige Freitestungsmöglichkeit besteht: Die Quarantäne ist beendet, sobald ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde und ein negatives Testergebnis vorliegt.
WICHTIG: Die Verpflichtung, zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen PCR-Test mitzuführen, gilt nicht für Personen, die über eine „Booster-Impfung“ verfügen (Weitere Impfung nach § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d). Für sie gilt somit keine Quarantäne- oder Registrierungspflicht.
Achtung: Für österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, gilt ebenso eine Registrierungs- und Quarantänepflicht. Sie können einreisen, müssen aber eine zehntägige Quarantäne mit einer Freitestungsmöglichkeit ab dem 5. Tag antreten.
Für Pendler*innen gilt weiterhin 3G-Nachweis
Im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (zu beruflichen Zwecken) berechtigt ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis (PCR-Test ODER Antigentest) Pendler*innen zur Einreise.
Ergebnisse von Antigentests können weiterhin nur von Pendler*innen genutzt werden verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise mehr als 24 Stunden zurückliegt. Antigentests zur Eigenanwendung sind NICHT ZULÄSSIG!
Anmerkung: Regelmäßige (Berufs-)Pendler*innen müssen ihre Pendlereigenschaft glaubhaft machen können (siehe dazu z.B. Bescheinigung für Berufspendler - https://www.wko.at/service/pendlerbescheinigung-oesterreich-einreise.pdf). Wir empfehlen die Mitnahme von weiteren Dokumenten, welche den regelmäßigen Pendelverkehr untermauern. Eine regelmäßige grenzüberschreitende Pendel-Bewegung ist erforderlich (mind. 1x im Monat).
• für Geimpfte: ein ärztliches Zeugnis (gemäß Anlage A - DE oder Anlage B - EN) über den Impfstatus oder ein Impfzertifikat in DE oder EN (Es werden nur die Impfstoffe gemäß Anlage C akzeptiert). Vollimmunisierung notwendig!
o Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
o Ablauf von 21 Tagen seit der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
o Impfung, sofern mindestens 21 Tage davor ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
o weitere Impfung (zB. Drittimpfung), wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung (zB. Zweitimpfung wie bei Pfizer; Genesen + 1 Impfung) mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen oder 1x Impfung wie bei Johnson&Johnson, wo mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen.
• für Genesene: ein ärztliches Zeugnis (gemäß Anlage A - DE oder Anlage B - EN) oder ein ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat in DE oder EN über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion (zB. österr. Absonderungsbescheid)
Spezielle Ausnahmebestimmung für genesene Personen, die auch nach überstandener Infektion und bei nachweislich nicht relevanter epidemiologischer Gefahr nach wie vor positive Testergebnisse aufweisen.
Genesene sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses befreit, sofern sie ärztliche Zeugnisse (Anlage H - DE; Anlage I - EN) mitführen (Ausstellung frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. nach Symptombeginn, Symptomfreiheit mindestens 48 Stunden vor Ausstellung des Attests und Bestätigung, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht)
Die konsolidierte Fassung - siehe LINK (Achtung: konsolidierte Fassungen für die Neuerungen sind frühestens ab den oben angeführten Daten abrufbar!)
Medical Certificate
Appendix E, valid from 16.05.2022
Medical Certificate
(Appendix I; valid from 25.12.2021)
Registration pursuant to section 3 of the COVID Regulation on entering Austria (COVID-19-EinreiseV 2021
Appendix G, valid from 16.05.2022
Pre-Travel-Clearance System (valid from 15.01.2021):
Vaccination Protects against COVID-19
• Important Information at a Glance
• Vaccination Schedule
• Effectiveness, Safety and Side Effects
Ministers appeal for vaccinations
How the vaccines work
Impfstoffe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 EinreiseV 2022
Anlage C
Regionale Maßnahmen – Corona-Ampel
Reisewarnungen
WKO-Länderinfomation
Bitte beachten Sie die aktuellen Ein-/Aus-/Durchreisebestimmungen für die Länder!
PCR-Testung - Kostenersatz - Burgenland
PCR-Testung- Kostenersatz - Kärnten
PCR-Testung - Kostenersatz - Niederösterreich
Übernahme Kosten PCR-Testung im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung durch Bund
PCR-Testung - Kostenersatz - Oberösterreich
Screening-Programm OÖ
Die Fachgruppe OÖ wurde vom Land OÖ informiert, dass das freiwillige Screening-Programm für 24-h-PersonenbetreuerInnen mit 8.11.2020 startet. Was heißt das jetzt für Sie?
1. Ausländische PCR-Testkosten werden nachwievor bis 31.12.2020 mit max. € 60,00 rückerstattet. Dh Kostenrückerstattungsformular unter www.daheimbetreut.at downloaden und mit den Beilagen an pb@wkooe.at mailen.
2. Privat initiierte inländische PCR-Testkosten werden ab 8.11. nicht mehr rückerstattet. Dafür startet das für 24-h-BetreuerInnen kostenlose und freiwillige Screeningprogramm!
Das kostenlose und freiwillige Screeningprogramm läuft wie folgt ab:
Die 24-h-BetreuerIn bucht sich selbst (oder die Agentur) für eine Testung unter folgenden Link ein (Achtung: mind. 2 Werktage vorher anmelden): https://www.ages.at/service/screening-anmeldung-tagestestungen/
Sie brauchen dazu einen Zugangscode, der Ihnen gerne von der Fachgruppe OÖ wöchentlich zugeschickt wird. Bitte lassen Sie sich dafür in den Verteiler unter pb@wkooe.at aufnehmen.
Folgende Test-Orte stehen zur Verfügung:
Testung in Steyr: Ennser Straße 10, 4403 Steyr, Kommunalzentrum, jeden Sonntag 13:00 - 15:00 Uhr
Testung in Ansfelden: Traunuferstraße 98, 4052 Ansfelden (Straßenmeisterei), jeden Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
DOWNLOAD: COVID-19 Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften inkl. Antragsformular
PCR-Testung - Kostenersatz - Salzburg
PCR-Testung Salzburg
PCR-Testung - Kostenersatz - Steiermark
PCR-Testung - Kostenersatz - Tirol
I N F O R M A T I O N S B L A T T
24-Stunden-Betreuungskräfte COVID-19 Pandemie
PCR-TESTUNG - Kostenersatz - VORARLBERG
PCR-Testung – Kostenersatz - Wien
Recommended measures for COVID-19
Extract from a document from the Federal Ministry of Health
Allgemeine Hygieneempfehlungen
Beantragung Bonus PB
Antrag auf Bonus für Betreuungskräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung
Hotline
Nummern der Hotlines der Länder für die Bereiche Pflege und Betreuung für Anfragen von Familien.
CORONAVIRUS
What can you do to protect yourself?
Coronavirus – how to act correctly
The coronavirus – officially: COVID-19 – is keeping the world in suspense.
Here is the key information at a glance.
Notfallplan
Wichtige Telefonnummer, wichtige Kontakte, Informationspflichten
Despite careful content editing, errors cannot be ruled out. Any liability of the Chambers of Commerce is therefore excluded.