COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Corona-Unternehmenshilfen - WKO.at
Überblick über die staatlichen und branchenübergreifenden Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen.
EINREISEBESTIMMUNGEN NACH ÖSTERREICH (AB 16.05.2022)
Grundregel für die Einreise nach Österreich: Aufgrund der epidemiologischen Lage entfällt die generelle 3G-Nachweis-Pflicht für die Einreise in das Bundesgebiet.
Ausnahme: Einreise aus Staaten oder Gebieten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko (Virusvariantengebieten laut Anlage 1, derzeit keine Staaten!).
Die konsolidierte Fassung - siehe LINK (Achtung: konsolidierte Fassungen für die Neuerungen sind frühestens ab den oben angeführten Daten abrufbar!)
Ärztliches Zeugnis
Anlage D, gültig ab 16.05.2022
Ärztliches Zeugnis (Genesung gemäß § 10 Abs. 3)
Anlage H; gültig ab 25.12.2021
Registrierung gemäß § 3 COVID-19-EinreiseV 2022
Anlage F, gültig ab 16.05.2022
Pre-Travel-Clearance System (gültig ab 15.01.2021):
Selbständige PersonenbetreuerInnen müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch (online) registrieren. Dabei sind folgende Daten bekanntzugeben:
1. Vor- und Nachname,
2. Geburtsdatum,
3. bei mehrtägigen Aufenthalten die Wohn- oder Aufenthaltsadresse (falls davon abweichend den Ort der selbstüberwachten Heimquarantäne),
4. Datum der Einreise,
5. etwaiges Datum der Ausreise,
6. Abreisestaat oder -gebiet
7. Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise,
8. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
9. Vorliegen eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr.
Die Online Registrierung kann in Deutsch oder Englisch durchgeführt werden und erfolgt über den Link Button (siehe rechts unter dem Text). Ausnahmsweise können anstelle der Online Registrierung weiterhin die geltenden Formulare D (DE) oder E (EN) ausgefüllt werden.
Die Registrierungsbestätigung steht nach der Online-Registrierung als Download zur Verfügung (inkl. QR-Code) und wird ebenfalls per Email an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse versandt.
Die Registrierungsbestätigung ist auf Verlangen der Behörden vorzuweisen. Die Echtheit dieser Bestätigung kann über einen QR-Code überprüft werden.
Die Registrierungsbestätigung ist sowohl in ausgedruckter als auch in digitaler Form gültig. Somit ist auch das Vorweisen des QR-Codes auf mobilen Endgeräten – etwa Smartphones – zulässig.
Impfen schützt vor einer Covid-19-Erkrankung
• Die wichtigen Infos im Überblick
• Impfen nach Mass
• Wirkung, Sicherheit und Nebenwirkungen
Minister Appell Impfaufruf
Informationen zur Corona Schutzimpfung
Impfstoffe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 EinreiseV 2022
Anlage C
Regionale Maßnahmen – Corona-Ampel
Reisewarnungen
Bitte beachten Sie stets die Informationen zu den Reisewarnungen auf der Homepage des BMEIA!
WKO-Länderinfomation
Bitte beachten Sie die aktuellen Ein-/Aus-/Durchreisebestimmungen für die Länder!
PCR-Testung - Kostenersatz - Burgenland
Das Screening Programm wurde am 27.10.2020 im Burgenland gestartet. Testkostenrückersatz bis einschl. 26.10.2020 möglich.
PCR-Testung- Kostenersatz - Kärnten
PCR-Testung - Kostenersatz - Niederösterreich
Übernahme Kosten PCR-Testung im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung durch Bund
PCR-Testung - Kostenersatz - Oberösterreich
PCR-Testung - Kostenersatz - Salzburg
PCR-Testung Salzburg
PCR-Testung - Kostenersatz - Steiermark
PCR-Testung - Kostenersatz - Tirol
I N F O R M A T I O N S B L A T T
24-Stunden-Betreuungskräfte COVID-19 Pandemie
PCR-TESTUNG - Kostenersatz - VORARLBERG
PCR-Testung – Kostenersatz - Wien
COVID-19 Handlungsempfehlung
Auszug aus einem Dokument des Bundesministeriums für Gesundheit
Allgemeine Hygieneempfehlungen
Beantragung Bonus PB
Antrag auf Bonus für Betreuungskräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung
Hotline
Nummern der Hotlines der Länder für die Bereiche Pflege und Betreuung für Anfragen von Familien.
CORONAVIRUS
Wie kann man sich schützen?
CORONAVIRUS So verhalten Sie sich richtig
Das Coronavirus – offiziell: COVID-19 – hält die Welt in Atem.
Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Notfallplan
Wichtige Telefonnummer, wichtige Kontakte, Informationspflichten
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